Rechtsprechung
   BSG, 27.04.1978 - 8/12 RKg 14/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7580
BSG, 27.04.1978 - 8/12 RKg 14/77 (https://dejure.org/1978,7580)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1978 - 8/12 RKg 14/77 (https://dejure.org/1978,7580)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1978 - 8/12 RKg 14/77 (https://dejure.org/1978,7580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,7580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Sollte mit der Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Kindergeld für behinderte Kinder ein höheres aber zumutbarer Verwaltungsaufwand als in anderen Fällen erforderlich sein, ist dies für die hier streitige materielle Rechtsfrage unerheblich (BVerfGE 17, 1, 16).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 1 ff.) dem Begriff des Unterhalts allgemeingültig auch die unmittelbaren Leistungen der Mutter und Hausfrau sowie Mithelfender zugerechnet.

    Ist es jedoch für die Feststellung des überwiegenden Unterhalts erforderlich, die persönlichen Leistungen in der Weise zu bewerten, welche Mittel üblicherweise für häuslichen oder außerhäuslichen Ersatz der fortgefallenen Leistungen aufgewendet werden müßten (BVerfGE 17, 1, 16; BSGE 28, 1, 4; 33, 170, 175), so gelten auch für die Feststellung des individuellen Unterhaltsbedarfs eines behinderten Kindes im Rahmen des § 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG dieselben aus dem Begriff des "Unterhalts" hergeleiteten Grundsätze.

    Es müssen also auch hier ungleichartige Leistungen zueinander in Beziehung gesetzt werden, so daß ein Teil zunächst in Geldbeträge umgewandelt werden muß, wobei naturgemäß die ideellen Momente persönlicher Leistungen außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 17, 1, 16).

  • BSG, 16.02.1968 - 7 RKg 6/68

    Unterhalt des Kindes - Unterhaltende Person - Unterhaltsleistung - Betreuung

    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Damit ist schlechthin ein Grundgedanke ausgedrückt, der nicht allein für die Frage des überwiegenden Unterhaltes als Voraussetzung einer Witwerrente (§§ 43 AVG; 1266 RVO) maßgebend ist, sondern ebenso im allgemeinen Unterhaltsrecht und im Sozialversicherungsrecht (vgl. zu § 12 BKGG a.F.: BSGE 28, 1, 2; zu §§ 1267, 1262 RVO: 32, 141, 142; zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BKGG mit Nachweisen: 33, 170, 175).

    Ist es jedoch für die Feststellung des überwiegenden Unterhalts erforderlich, die persönlichen Leistungen in der Weise zu bewerten, welche Mittel üblicherweise für häuslichen oder außerhäuslichen Ersatz der fortgefallenen Leistungen aufgewendet werden müßten (BVerfGE 17, 1, 16; BSGE 28, 1, 4; 33, 170, 175), so gelten auch für die Feststellung des individuellen Unterhaltsbedarfs eines behinderten Kindes im Rahmen des § 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG dieselben aus dem Begriff des "Unterhalts" hergeleiteten Grundsätze.

  • BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Juni 1977 (8/12 RKg 7/77, Seite 9, Dienstblatt BA, Teil C, Kindergeld, § 2 BKGG Nr. 2179 = SozArb 1977, 559) ausgeführt hat, gilt für behinderte Kinder deshalb kein Höchstalter, weil die Behinderung und damit die Belastung der Eltern in der Regel zeitlich nicht begrenzt ist.

    Auch werden diese, wie der Fall des Sohnes des Klägers zeigt, bei frühzeitigem Berufsbeginn und erst später, aber vor Vollendung des 27. Lebensjahres (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1977 - 8/12 RKg 7/77 -) eintretender Behinderung häufig eine eigenständige soziale Sicherung erworben haben.

  • BSG, 17.03.1970 - 11 (12) RJ 478/67

    Ermittlung der Höhe einer Witwenrente - Abstellen auf den tatsächlichen

    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Bei der Bewertung der zusätzlichen persönlichen Leistungen wird entsprechend den von dem Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen (BSGE 31, 90 ff.) der Lebenszuschnitt der Familie zu berücksichtigen sein, es sei denn, daß es sich bei einzelnen Hilfeleistungen um solche handelt, die eine besondere Schulung oder Erfahrung voraussetzen.
  • BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66

    Anspruch eines Beamten der Finanzverwaltung auf Kindergeld bei gleichzeitigem

    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Durch das Kindergeld soll der durch Kinder bedingte erhöhte finanzielle Mehraufwand einer Familie zumindest teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 11, 105, 115; BSGE 26, 160, 162 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Beide - Erwerbseinkommen und Rente - dienen im wesentlichen dem Lebensunterhalt (BSGE 30, 192, 198 f.).
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 170/59
    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Aus dieser Altersgrenze ergibt sich umgekehrt, daß das Gesetz über 18 Jahre alte Kinder grundsätzlich als nicht mehr unterhaltsbedürftig ansieht (vgl. zur Waisenrente und zum Kinderzuschuß in der Rentenversicherung: BSGE 21, 185, 186 f.; zur Waisenrente in der Kriegsopferversorgung: BSG SozR Nr. 10 zu § 45 Bundesversorgungsgesetz), so daß für die Gewährung von Kindergeld als Lastenausgleich kein Anlaß besteht.
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 3/77
    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    In einem begrenzten finanziellen Umfang soll aus öffentlichen Mitteln, die vergleichsweise zu den Ledigen, kinderlos Verheirateten und kinderarmen Familien vermehrte wirtschaftliche Belastung solcher Personen ausgeglichen werden, die Kinder heranziehen, erziehen oder unterhalten (BSG SozR 2200 § 1267 Seite 4; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1977 - 8/12 RKg 3/77 -, BB 1978, 46).
  • BSG, 26.07.1977 - 12 RKg 2/77
    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Der Gesetzgeber hat solche Einkünfte zum Anlaß genommen, das Kindergeld wegen der damit bereits erfolgten finanziellen Entlastung der Familie auch während der Ausbildung zu versagen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juli 1977 - 8/12 RKg 2/77 - Seite 11 f.).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77
    Durch das Kindergeld soll der durch Kinder bedingte erhöhte finanzielle Mehraufwand einer Familie zumindest teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 11, 105, 115; BSGE 26, 160, 162 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Denn im Rahmen dieser Vorschriften sind nicht nur eigene Einkünfte aus einer, Erwerbstätigkeit, sondern auch eine eigene Rente wegen EU zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 27. April 1978 - 8/12 RKg 14/77 - SozR 5870 § 2 Nr. 10; Wickenhagen/Krebs, BKGG, Komm., § 2 RdNr. 18; Käss/Schroeter, BKGG, Komm., § 2 Anm. 13).
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 39/90

    Bindung des Revisionsgerichts an Feststellungen der Tatsacheninstanz zu

    Versichertenrenten sind regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen an Versicherte, bei denen ein Versicherungsfall (BU, EU, Alter) eingetreten ist und die abstrakte Lohnersatzfunktion haben, dh, die in funktionellem Zusammenhang mit dem früheren Erwerbseinkommen stehen (BSGE 30, 167, 172; 46, 158, 162).
  • LSG Hessen, 17.09.1981 - L 1 Kg 1023/80

    Kindergeld; Unterbrechung; Zweitstudium; Parkstudium; Verzögerung; Studienplatz;

    Andererseits ist der Staat nicht gehalten, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen und jeden Unterhaltsleistenden finanziell zu entlasten (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977 - 8/12 RKg 7/77 - BSGE 44, 106, 111 f = SozR 5870 § 2 Nr. 5; BSG, Urteil vom 27. April 1978 - 8/12 RKg 14/77 - BSGE 46, 158, 159 f = SozR 5870 § 2 Nr. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Alleiniger Bezugspunkt sind die familiären Belastungen durch die Berufsausbildung des Kindes; dessen wegen dieser Berufsausbildung bestehende Unterhaltsbedürftigkeit ist wesentlich für die Kindergeldzahlung (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977, a.a.O., 112; BSG, Urteil vom 27. April 1978, a.a.O., 160).

  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 16/89

    Rechtsnatur der Schweizer einfachen Altersrente und ihrer Vergleichbarkeit iS von

    Versichertenrenten sind regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen an Versicherte, bei denen ein Versicherungsfall (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Alter) eingetreten ist und die abstrakte Lohnersatzfunktion haben, das heißt, die in funktionellem Zusammenhang mit dem früheren Erwerbseinkommen stehen (BSGE 30, 167, 172; 46, 158, 162).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 R 3313/16

    Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Unterhaltsunvermögen des

    Für den Bedarf der Waise zur Unterhaltsdeckung insbesondere in den Bereichen Wohnung, Nahrung, Bekleidung, Anschaffung von Gebrauchsgegenständen ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen und stets eine Beurteilung des Einzelfalles unter Zurückstellung pauschalierender Betrachtungen vorzunehmen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 27. April 1978 - 8/12 RKg 14/77 - , BSGE 46, 158, 153ff ).
  • LSG Sachsen, 06.11.1995 - L 3 Kg 4/94

    Anspruch auf einen Kindergeldzuschlag unabhängig von der Feststellung des

    Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ist bei der Ermittlung des "Selbstunterhalts" in vollem Umfang zu berücksichtigen (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 10 S. 39).
  • LSG Sachsen, 17.01.1996 - L 3 Kg 5/94

    Hilfe in besonderen Lebenslagen als erweiterte Hilfe; Erforderlichkeit einer

    Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ist bei der Ermittlung des "Selbstunterhalts" in vollem Umfang zu berücksichtigen (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 10 S. 39).
  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 3/92

    Kindergeld - Ausbildungsvergütung - Krankengeldbezug - 750 DM Grenze -

    Die Einkommensgrenze des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG aF war jedoch nur beim Ausbildungskindergeld nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG anzuwenden; beim Behindertenkindergeld kann - zB aufgrund eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs - ein höheres Monatseinkommen erforderlich sein, um sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs. 1, § 1610 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch sowie BSG vom 27. April 1978, BSGE 46, 158, 161 f = SozR 5870 § 2 Nr. 10).
  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 15/89

    Einkommensarten mit Erwerbsersatzfunktion - Voraussetzungen für das "Ruhen" der

    Versichertenrenten sind regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen an Versicherte, bei denen ein Versicherungsfall (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Alter) eingetreten ist und die abstrakte Lohnersatzfunktion haben, d.h. die in funktionellem Zusammenhang mit dem früheren Erwerbseinkommen stehen (BSGE 30, 167, 172; 46, 158, 162).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht